Hundesteuer in Trier
120 € im Jahr für den ersten Hund — belegt an der amtlichen Quelle, eingeordnet gegen die 100 größten Städte.
120 € im Jahr für den ersten Hund in Trier
Das ist genau der Median der 100 größten deutschen Städte — Rang 41 von 100, wobei Rang 1 der günstigste ist. Die Spanne reicht von 65 € (Ingolstadt) bis 186 € (Mainz).
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Woher das kommt
§ 5 Hundesteuersatzung: 120 € erster, 168 € zweiter, 228 € jeder weitere Hund. Kein Satz für gefährliche Hunde in der Satzung.
Die Steuer beträgt jährlich: a) 120,00 Euro für den ersten Hund b) 168,00 Euro für den zweiten Hund c) 228,00 Euro für jeden weiteren HundStadt Trier, Hundesteuersatzung vom 23.05.2003 i.d.F. vom 07.11.2018
Sätze zusätzlich auf der aktuellen Stadtseite trier.de bestätigt (identisch). Nur der zweite Hund kostet 168 €, der Ersthund bleibt bei 120 €.
Quelle: Stadt Trier, Hundesteuersatzung vom 23.05.2003 i.d.F. vom 07.11.2018. Steuersätze ändern sich mit Ratsbeschlüssen — im Zweifel gilt die Satzung der Stadt, nicht diese Seite.
Was in Rheinland-Pfalz sonst noch gilt
Die Hundesteuer regelt die Stadt, die Haftpflicht das Land: In Rheinland-Pfalz ist die Haftpflicht nur für Listenhunde Pflicht.
Hundehaftpflicht in Rheinland-Pfalz: Pflicht oder nicht? — mit Gesetzes-Beleg, so wie hier die Satzung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Trier?
Trier verlangt 120 € im Jahr für den ersten Hund. § 5 Hundesteuersatzung: 120 € erster, 168 € zweiter, 228 € jeder weitere Hund. Kein Satz für gefährliche Hunde in der Satzung.
Was kosten zwei Hunde in Trier?
288 € im Jahr: Der erste Hund bleibt bei 120 €, der zweite kostet 168 €.
Ist die Hundesteuer in Trier hoch?
Im Vergleich der 100 größten deutschen Städte steht Trier mit 120 € auf Rang 41 von 100 (Rang 1 ist am günstigsten). Der Median liegt bei 120 €, die Spanne reicht von 65 € in Ingolstadt bis 186 € in Mainz.
Kann sich der Satz ändern?
Ja. Die Hundesteuer ist eine kommunale Steuer, der Stadtrat kann sie mit einer neuen Satzung ändern. Die Zahl hier stammt aus der amtlichen Quelle der Stadt und wurde zuletzt am 29.08.2026 geprüft. Im Zweifel gilt die Satzung der Stadt, nicht diese Seite.
Die Hundesteuer in den anderen Städten
Umzug ändert den SatzBaden-Württemberg
- Esslingen am Neckar — 132 €
- Freiburg im Breisgau — 120 €
- Heidelberg — 144 €
- Heilbronn — 110 €
- Karlsruhe — 144 €
- Konstanz — 120 €
- Ludwigsburg — 156 €
- Mannheim — 144 €
- Pforzheim — 120 €
- Reutlingen — 156 €
- Stuttgart — 144 €
- Tübingen — 144 €
- Ulm — 108 €
- Villingen-Schwenningen — 120 €
Bayern
- Augsburg — 84 €
- Erlangen — 132 €
- Fürth — 132 €
- Ingolstadt — 65 €
- München — 100 €
- Nürnberg — 132 €
- Regensburg — 80 €
- Würzburg — 100 €
Berlin
- Berlin — 120 €
Bremen
- Bremen — 150 €
- Bremerhaven — 90 €
Hamburg
- Hamburg — 90 €
Hessen
- Darmstadt — 120 €
- Frankfurt am Main — 102 €
- Gießen — 84 €
- Hanau — 80 €
- Kassel — 90 €
- Offenbach am Main — 90 €
- Wiesbaden — 180 €
Niedersachsen
- Braunschweig — 120 €
- Göttingen — 132 €
- Hannover — 150 €
- Hildesheim — 150 €
- Oldenburg — 108 €
- Osnabrück — 120 €
- Salzgitter — 100 €
- Wolfsburg — 108 €
Nordrhein-Westfalen
- Aachen — 120 €
- Bergisch Gladbach — 120 €
- Bielefeld — 144 €
- Bochum — 168 €
- Bonn — 162 €
- Bottrop — 120 €
- Dortmund — 156 €
- Duisburg — 132 €
- Düren — 84 €
- Düsseldorf — 96 €
- Essen — 156 €
- Gelsenkirchen — 129 €
- Gütersloh — 120 €
- Hagen — 180 €
- Hamm — 90 €
- Herne — 152 €
- Iserlohn — 90 €
- Köln — 174 €
- Krefeld — 112 €
- Leverkusen — 96 €
- Lünen — 156 €
- Moers — 120 €
- Mönchengladbach — 138 €
- Mülheim an der Ruhr — 160 €
- Münster — 120 €
- Neuss — 96 €
- Oberhausen — 168 €
- Paderborn — 72 €
- Ratingen — 115 €
- Recklinghausen — 108 €
- Remscheid — 156 €
- Siegen — 108 €
- Solingen — 151,20 €
- Witten — 138 €
- Wuppertal — 160 €
Rheinland-Pfalz
- Kaiserslautern — 120 €
- Koblenz — 108 €
- Ludwigshafen am Rhein — 145 €
- Mainz — 186 €
- Trier — 120 € (diese Seite)
- Worms — 144 €
Saarland
- Saarbrücken — 120 €
Sachsen-Anhalt
- Halle (Saale) — 120 €
- Magdeburg — 114 €
Schleswig-Holstein
- Flensburg — 132 €
- Kiel — 150 €
- Lübeck — 156 €
- Norderstedt — 105 €
Wo diese Auskunft endet
Das ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Hundesteuer ist eine kommunale Steuer; Ermäßigungen und Befreiungen (etwa für Assistenzhunde, Hunde aus dem Tierheim oder bei Sozialleistungsbezug) regelt jede Stadt selbst und sie stehen hier nicht vollständig.
Erhoben sind die 100 größten Städte — wer in einer kleineren Gemeinde wohnt, findet den Satz in deren Satzung; einzelne Gemeinden erheben gar keine Hundesteuer. Jede Zahl hier stammt aus der amtlichen Quelle der jeweiligen Stadt und trägt ihr Prüfdatum.