Hundesteuer in Lübeck
156 € im Jahr für den ersten Hund — belegt an der amtlichen Quelle, eingeordnet gegen die 100 größten Städte.
156 € im Jahr für den ersten Hund in Lübeck
Das ist 36 € über dem Median der 100 größten deutschen Städte (120 €) — Rang 85 von 100, wobei Rang 1 der günstigste ist. Die Spanne reicht von 65 € (Ingolstadt) bis 186 € (Mainz).
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Woher das kommt
§ 4 der Hundesteuersatzung vom 27.11.2020 i. d. F. der 1. Änderungssatzung vom 02.06.2026: einheitlich 156 € je Hund (keine Staffel), gefährliche Hunde 684 €.
Die Steuer beträgt jährlich je Hund 156,00 €.Hansestadt Lübeck (Hundesteuersatzung, PDF)
Kein gesonderter Zweithund-Satz; jeder Hund kostet 156 €. Änderungssatzung rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft.
Quelle: Hansestadt Lübeck (Hundesteuersatzung, PDF). Steuersätze ändern sich mit Ratsbeschlüssen — im Zweifel gilt die Satzung der Stadt, nicht diese Seite.
Was in Schleswig-Holstein sonst noch gilt
Die Hundesteuer regelt die Stadt, die Haftpflicht das Land: In Schleswig-Holstein heißt es „soll" statt „muss" — keine echte Pflicht.
Hundehaftpflicht in Schleswig-Holstein: Pflicht oder nicht? — mit Gesetzes-Beleg, so wie hier die Satzung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Lübeck?
Lübeck verlangt 156 € im Jahr für den ersten Hund. § 4 der Hundesteuersatzung vom 27.11.2020 i. d. F. der 1. Änderungssatzung vom 02.06.2026: einheitlich 156 € je Hund (keine Staffel), gefährliche Hunde 684 €.
Was kosten zwei Hunde in Lübeck?
312 € im Jahr — Lübeck besteuert jeden Hund mit demselben Satz von 156 €, ein Zweithund kostet also einfach das Doppelte.
Ist die Hundesteuer in Lübeck hoch?
Im Vergleich der 100 größten deutschen Städte steht Lübeck mit 156 € auf Rang 85 von 100 (Rang 1 ist am günstigsten). Der Median liegt bei 120 €, die Spanne reicht von 65 € in Ingolstadt bis 186 € in Mainz.
Kann sich der Satz ändern?
Ja. Die Hundesteuer ist eine kommunale Steuer, der Stadtrat kann sie mit einer neuen Satzung ändern. Die Zahl hier stammt aus der amtlichen Quelle der Stadt und wurde zuletzt am 29.08.2026 geprüft. Im Zweifel gilt die Satzung der Stadt, nicht diese Seite.
Die Hundesteuer in den anderen Städten
Umzug ändert den SatzBaden-Württemberg
- Esslingen am Neckar — 132 €
- Freiburg im Breisgau — 120 €
- Heidelberg — 144 €
- Heilbronn — 110 €
- Karlsruhe — 144 €
- Konstanz — 120 €
- Ludwigsburg — 156 €
- Mannheim — 144 €
- Pforzheim — 120 €
- Reutlingen — 156 €
- Stuttgart — 144 €
- Tübingen — 144 €
- Ulm — 108 €
- Villingen-Schwenningen — 120 €
Bayern
- Augsburg — 84 €
- Erlangen — 132 €
- Fürth — 132 €
- Ingolstadt — 65 €
- München — 100 €
- Nürnberg — 132 €
- Regensburg — 80 €
- Würzburg — 100 €
Berlin
- Berlin — 120 €
Bremen
- Bremen — 150 €
- Bremerhaven — 90 €
Hamburg
- Hamburg — 90 €
Hessen
- Darmstadt — 120 €
- Frankfurt am Main — 102 €
- Gießen — 84 €
- Hanau — 80 €
- Kassel — 90 €
- Offenbach am Main — 90 €
- Wiesbaden — 180 €
Niedersachsen
- Braunschweig — 120 €
- Göttingen — 132 €
- Hannover — 150 €
- Hildesheim — 150 €
- Oldenburg — 108 €
- Osnabrück — 120 €
- Salzgitter — 100 €
- Wolfsburg — 108 €
Nordrhein-Westfalen
- Aachen — 120 €
- Bergisch Gladbach — 120 €
- Bielefeld — 144 €
- Bochum — 168 €
- Bonn — 162 €
- Bottrop — 120 €
- Dortmund — 156 €
- Duisburg — 132 €
- Düren — 84 €
- Düsseldorf — 96 €
- Essen — 156 €
- Gelsenkirchen — 129 €
- Gütersloh — 120 €
- Hagen — 180 €
- Hamm — 90 €
- Herne — 152 €
- Iserlohn — 90 €
- Köln — 174 €
- Krefeld — 112 €
- Leverkusen — 96 €
- Lünen — 156 €
- Moers — 120 €
- Mönchengladbach — 138 €
- Mülheim an der Ruhr — 160 €
- Münster — 120 €
- Neuss — 96 €
- Oberhausen — 168 €
- Paderborn — 72 €
- Ratingen — 115 €
- Recklinghausen — 108 €
- Remscheid — 156 €
- Siegen — 108 €
- Solingen — 151,20 €
- Witten — 138 €
- Wuppertal — 160 €
Rheinland-Pfalz
- Kaiserslautern — 120 €
- Koblenz — 108 €
- Ludwigshafen am Rhein — 145 €
- Mainz — 186 €
- Trier — 120 €
- Worms — 144 €
Saarland
- Saarbrücken — 120 €
Sachsen-Anhalt
- Halle (Saale) — 120 €
- Magdeburg — 114 €
Schleswig-Holstein
- Flensburg — 132 €
- Kiel — 150 €
- Lübeck — 156 € (diese Seite)
- Norderstedt — 105 €
Wo diese Auskunft endet
Das ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Hundesteuer ist eine kommunale Steuer; Ermäßigungen und Befreiungen (etwa für Assistenzhunde, Hunde aus dem Tierheim oder bei Sozialleistungsbezug) regelt jede Stadt selbst und sie stehen hier nicht vollständig.
Erhoben sind die 100 größten Städte — wer in einer kleineren Gemeinde wohnt, findet den Satz in deren Satzung; einzelne Gemeinden erheben gar keine Hundesteuer. Jede Zahl hier stammt aus der amtlichen Quelle der jeweiligen Stadt und trägt ihr Prüfdatum.