Hundesteuer in Kassel
90 € im Jahr für den ersten Hund — belegt an der amtlichen Quelle, eingeordnet gegen die 100 größten Städte.
90 € im Jahr für den ersten Hund in Kassel
Das ist 30 € unter dem Median der 100 größten deutschen Städte (120 €) — Rang 9 von 100, wobei Rang 1 der günstigste ist. Die Spanne reicht von 65 € (Ingolstadt) bis 186 € (Mainz).
Der Kostenrechner nimmt deinen Steuersatz entgegen und rechnet gleich Futter, Tierarzt und Versicherung mit.
Woher das kommt
§ 5 der Hundesteuersatzung (vom 14.12.1998, 2. Änderung 04.06.2007) staffelt 90/120/150 €; die Satzung enthält keinen Sondersatz für gefährliche Hunde.
Die Steuer beträgt jährlich für den ersten Hund 90,00 Euro, für den zweiten Hund 120,00 Euro, für den dritten und jeden weiteren Hund 150,00 EuroStadt Kassel (Satzung 2.02)
Dritter und jeder weitere Hund: 150 €.
Quelle: Stadt Kassel (Satzung 2.02). Steuersätze ändern sich mit Ratsbeschlüssen — im Zweifel gilt die Satzung der Stadt, nicht diese Seite.
Was in Hessen sonst noch gilt
Die Hundesteuer regelt die Stadt, die Haftpflicht das Land: In Hessen ist die Haftpflicht nur für Listenhunde Pflicht.
Hundehaftpflicht in Hessen: Pflicht oder nicht? — mit Gesetzes-Beleg, so wie hier die Satzung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Kassel?
Kassel verlangt 90 € im Jahr für den ersten Hund. § 5 der Hundesteuersatzung (vom 14.12.1998, 2. Änderung 04.06.2007) staffelt 90/120/150 €; die Satzung enthält keinen Sondersatz für gefährliche Hunde.
Was kosten zwei Hunde in Kassel?
210 € im Jahr: Der erste Hund bleibt bei 90 €, der zweite kostet 120 €.
Ist die Hundesteuer in Kassel hoch?
Im Vergleich der 100 größten deutschen Städte steht Kassel mit 90 € auf Rang 9 von 100 (Rang 1 ist am günstigsten). Der Median liegt bei 120 €, die Spanne reicht von 65 € in Ingolstadt bis 186 € in Mainz.
Kann sich der Satz ändern?
Ja. Die Hundesteuer ist eine kommunale Steuer, der Stadtrat kann sie mit einer neuen Satzung ändern. Die Zahl hier stammt aus der amtlichen Quelle der Stadt und wurde zuletzt am 29.08.2026 geprüft. Im Zweifel gilt die Satzung der Stadt, nicht diese Seite.
Die Hundesteuer in den anderen Städten
Umzug ändert den SatzBaden-Württemberg
- Esslingen am Neckar — 132 €
- Freiburg im Breisgau — 120 €
- Heidelberg — 144 €
- Heilbronn — 110 €
- Karlsruhe — 144 €
- Konstanz — 120 €
- Ludwigsburg — 156 €
- Mannheim — 144 €
- Pforzheim — 120 €
- Reutlingen — 156 €
- Stuttgart — 144 €
- Tübingen — 144 €
- Ulm — 108 €
- Villingen-Schwenningen — 120 €
Bayern
- Augsburg — 84 €
- Erlangen — 132 €
- Fürth — 132 €
- Ingolstadt — 65 €
- München — 100 €
- Nürnberg — 132 €
- Regensburg — 80 €
- Würzburg — 100 €
Berlin
- Berlin — 120 €
Bremen
- Bremen — 150 €
- Bremerhaven — 90 €
Hamburg
- Hamburg — 90 €
Hessen
- Darmstadt — 120 €
- Frankfurt am Main — 102 €
- Gießen — 84 €
- Hanau — 80 €
- Kassel — 90 € (diese Seite)
- Offenbach am Main — 90 €
- Wiesbaden — 180 €
Niedersachsen
- Braunschweig — 120 €
- Göttingen — 132 €
- Hannover — 150 €
- Hildesheim — 150 €
- Oldenburg — 108 €
- Osnabrück — 120 €
- Salzgitter — 100 €
- Wolfsburg — 108 €
Nordrhein-Westfalen
- Aachen — 120 €
- Bergisch Gladbach — 120 €
- Bielefeld — 144 €
- Bochum — 168 €
- Bonn — 162 €
- Bottrop — 120 €
- Dortmund — 156 €
- Duisburg — 132 €
- Düren — 84 €
- Düsseldorf — 96 €
- Essen — 156 €
- Gelsenkirchen — 129 €
- Gütersloh — 120 €
- Hagen — 180 €
- Hamm — 90 €
- Herne — 152 €
- Iserlohn — 90 €
- Köln — 174 €
- Krefeld — 112 €
- Leverkusen — 96 €
- Lünen — 156 €
- Moers — 120 €
- Mönchengladbach — 138 €
- Mülheim an der Ruhr — 160 €
- Münster — 120 €
- Neuss — 96 €
- Oberhausen — 168 €
- Paderborn — 72 €
- Ratingen — 115 €
- Recklinghausen — 108 €
- Remscheid — 156 €
- Siegen — 108 €
- Solingen — 151,20 €
- Witten — 138 €
- Wuppertal — 160 €
Rheinland-Pfalz
- Kaiserslautern — 120 €
- Koblenz — 108 €
- Ludwigshafen am Rhein — 145 €
- Mainz — 186 €
- Trier — 120 €
- Worms — 144 €
Saarland
- Saarbrücken — 120 €
Sachsen-Anhalt
- Halle (Saale) — 120 €
- Magdeburg — 114 €
Schleswig-Holstein
- Flensburg — 132 €
- Kiel — 150 €
- Lübeck — 156 €
- Norderstedt — 105 €
Wo diese Auskunft endet
Das ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Hundesteuer ist eine kommunale Steuer; Ermäßigungen und Befreiungen (etwa für Assistenzhunde, Hunde aus dem Tierheim oder bei Sozialleistungsbezug) regelt jede Stadt selbst und sie stehen hier nicht vollständig.
Erhoben sind die 100 größten Städte — wer in einer kleineren Gemeinde wohnt, findet den Satz in deren Satzung; einzelne Gemeinden erheben gar keine Hundesteuer. Jede Zahl hier stammt aus der amtlichen Quelle der jeweiligen Stadt und trägt ihr Prüfdatum.