Hundesteuer in Augsburg
84 € im Jahr für den ersten Hund — belegt an der amtlichen Quelle, eingeordnet gegen die 100 größten Städte.
84 € im Jahr für den ersten Hund in Augsburg
Das ist 36 € unter dem Median der 100 größten deutschen Städte (120 €) — Rang 6 von 100, wobei Rang 1 der günstigste ist. Die Spanne reicht von 65 € (Ingolstadt) bis 186 € (Mainz).
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Woher das kommt
Die städtische Hunde-Infoseite nennt 84 € für den ersten Hund, 120 € für Zweithunde und bis zu 840 € für Kampfhund-Rassen.
Pro Jahr fallen in Augsburg 84 Euro Hundesteuer an. Zweithunde kosten 120 Euro, Kampfhund-Rassen bis zu 840 Euro.Stadt Augsburg
840 € ist als 'bis zu'-Wert für Kampfhund-Rassen angegeben; ob 120 € auch für dritte und weitere Hunde gilt, sagt die Seite nicht.
Quelle: Stadt Augsburg. Steuersätze ändern sich mit Ratsbeschlüssen — im Zweifel gilt die Satzung der Stadt, nicht diese Seite.
Was in Bayern sonst noch gilt
Die Hundesteuer regelt die Stadt, die Haftpflicht das Land: In Bayern ist die Haftpflicht nur für Listenhunde Pflicht.
Hundehaftpflicht in Bayern: Pflicht oder nicht? — mit Gesetzes-Beleg, so wie hier die Satzung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Augsburg?
Augsburg verlangt 84 € im Jahr für den ersten Hund. Die städtische Hunde-Infoseite nennt 84 € für den ersten Hund, 120 € für Zweithunde und bis zu 840 € für Kampfhund-Rassen.
Was kosten zwei Hunde in Augsburg?
204 € im Jahr: Der erste Hund bleibt bei 84 €, der zweite kostet 120 €.
Ist die Hundesteuer in Augsburg hoch?
Im Vergleich der 100 größten deutschen Städte steht Augsburg mit 84 € auf Rang 6 von 100 (Rang 1 ist am günstigsten). Der Median liegt bei 120 €, die Spanne reicht von 65 € in Ingolstadt bis 186 € in Mainz.
Kann sich der Satz ändern?
Ja. Die Hundesteuer ist eine kommunale Steuer, der Stadtrat kann sie mit einer neuen Satzung ändern. Die Zahl hier stammt aus der amtlichen Quelle der Stadt und wurde zuletzt am 29.08.2026 geprüft. Im Zweifel gilt die Satzung der Stadt, nicht diese Seite.
Die Hundesteuer in den anderen Städten
Umzug ändert den SatzBaden-Württemberg
- Esslingen am Neckar — 132 €
- Freiburg im Breisgau — 120 €
- Heidelberg — 144 €
- Heilbronn — 110 €
- Karlsruhe — 144 €
- Konstanz — 120 €
- Ludwigsburg — 156 €
- Mannheim — 144 €
- Pforzheim — 120 €
- Reutlingen — 156 €
- Stuttgart — 144 €
- Tübingen — 144 €
- Ulm — 108 €
- Villingen-Schwenningen — 120 €
Bayern
- Augsburg — 84 € (diese Seite)
- Erlangen — 132 €
- Fürth — 132 €
- Ingolstadt — 65 €
- München — 100 €
- Nürnberg — 132 €
- Regensburg — 80 €
- Würzburg — 100 €
Berlin
- Berlin — 120 €
Bremen
- Bremen — 150 €
- Bremerhaven — 90 €
Hamburg
- Hamburg — 90 €
Hessen
- Darmstadt — 120 €
- Frankfurt am Main — 102 €
- Gießen — 84 €
- Hanau — 80 €
- Kassel — 90 €
- Offenbach am Main — 90 €
- Wiesbaden — 180 €
Niedersachsen
- Braunschweig — 120 €
- Göttingen — 132 €
- Hannover — 150 €
- Hildesheim — 150 €
- Oldenburg — 108 €
- Osnabrück — 120 €
- Salzgitter — 100 €
- Wolfsburg — 108 €
Nordrhein-Westfalen
- Aachen — 120 €
- Bergisch Gladbach — 120 €
- Bielefeld — 144 €
- Bochum — 168 €
- Bonn — 162 €
- Bottrop — 120 €
- Dortmund — 156 €
- Duisburg — 132 €
- Düren — 84 €
- Düsseldorf — 96 €
- Essen — 156 €
- Gelsenkirchen — 129 €
- Gütersloh — 120 €
- Hagen — 180 €
- Hamm — 90 €
- Herne — 152 €
- Iserlohn — 90 €
- Köln — 174 €
- Krefeld — 112 €
- Leverkusen — 96 €
- Lünen — 156 €
- Moers — 120 €
- Mönchengladbach — 138 €
- Mülheim an der Ruhr — 160 €
- Münster — 120 €
- Neuss — 96 €
- Oberhausen — 168 €
- Paderborn — 72 €
- Ratingen — 115 €
- Recklinghausen — 108 €
- Remscheid — 156 €
- Siegen — 108 €
- Solingen — 151,20 €
- Witten — 138 €
- Wuppertal — 160 €
Rheinland-Pfalz
- Kaiserslautern — 120 €
- Koblenz — 108 €
- Ludwigshafen am Rhein — 145 €
- Mainz — 186 €
- Trier — 120 €
- Worms — 144 €
Saarland
- Saarbrücken — 120 €
Sachsen-Anhalt
- Halle (Saale) — 120 €
- Magdeburg — 114 €
Schleswig-Holstein
- Flensburg — 132 €
- Kiel — 150 €
- Lübeck — 156 €
- Norderstedt — 105 €
Wo diese Auskunft endet
Das ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Hundesteuer ist eine kommunale Steuer; Ermäßigungen und Befreiungen (etwa für Assistenzhunde, Hunde aus dem Tierheim oder bei Sozialleistungsbezug) regelt jede Stadt selbst und sie stehen hier nicht vollständig.
Erhoben sind die 100 größten Städte — wer in einer kleineren Gemeinde wohnt, findet den Satz in deren Satzung; einzelne Gemeinden erheben gar keine Hundesteuer. Jede Zahl hier stammt aus der amtlichen Quelle der jeweiligen Stadt und trägt ihr Prüfdatum.