Pfotenwerte

Hundesteuer in Freiburg im Breisgau

120 € im Jahr für den ersten Hund — belegt an der amtlichen Quelle, eingeordnet gegen die 100 größten Städte.

Hundesteuer

120 € im Jahr für den ersten Hund in Freiburg im Breisgau

Das ist genau der Median der 100 größten deutschen Städte — Rang 41 von 100, wobei Rang 1 der günstigste ist. Die Spanne reicht von 65 € (Ingolstadt) bis 186 € (Mainz).

Erster Hund120 €
Der zweite Hund240 €
Zwei Hunde im Jahr360 €

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Woher das kommt

QuelleStadt Freiburg i. Br. (Ortsrecht 23.1.3, PDF)
Zuletzt geprüft29.08.2026

§ 5 der Hundesteuersatzung vom 02.03.2021 i. d. F. vom 09.05.2023: Ersthund 120 €, zweiter und jeder weitere Hund je 240 €; kein Sondersatz für gefährliche Hunde.

a) den ersten Hund 120,00 Euro b) den zweiten und jeden weiteren Hund 240,00 EuroStadt Freiburg i. Br. (Ortsrecht 23.1.3, PDF)

Die Satzung enthält keinen erhöhten Satz für gefährliche Hunde/Kampfhunde.

Quelle: Stadt Freiburg i. Br. (Ortsrecht 23.1.3, PDF). Steuersätze ändern sich mit Ratsbeschlüssen — im Zweifel gilt die Satzung der Stadt, nicht diese Seite.

Was in Baden-Württemberg sonst noch gilt

Die Hundesteuer regelt die Stadt, die Haftpflicht das Land: In Baden-Württemberg ist die Haftpflicht nur für Listenhunde Pflicht.

Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg: Pflicht oder nicht? — mit Gesetzes-Beleg, so wie hier die Satzung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Hundesteuer in Freiburg im Breisgau?

Freiburg im Breisgau verlangt 120 € im Jahr für den ersten Hund. § 5 der Hundesteuersatzung vom 02.03.2021 i. d. F. vom 09.05.2023: Ersthund 120 €, zweiter und jeder weitere Hund je 240 €; kein Sondersatz für gefährliche Hunde.

Was kosten zwei Hunde in Freiburg im Breisgau?

360 € im Jahr: Der erste Hund bleibt bei 120 €, der zweite kostet 240 €.

Ist die Hundesteuer in Freiburg im Breisgau hoch?

Im Vergleich der 100 größten deutschen Städte steht Freiburg im Breisgau mit 120 € auf Rang 41 von 100 (Rang 1 ist am günstigsten). Der Median liegt bei 120 €, die Spanne reicht von 65 € in Ingolstadt bis 186 € in Mainz.

Kann sich der Satz ändern?

Ja. Die Hundesteuer ist eine kommunale Steuer, der Stadtrat kann sie mit einer neuen Satzung ändern. Die Zahl hier stammt aus der amtlichen Quelle der Stadt und wurde zuletzt am 29.08.2026 geprüft. Im Zweifel gilt die Satzung der Stadt, nicht diese Seite.

Die Hundesteuer in den anderen Städten

Umzug ändert den Satz

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

Wo diese Auskunft endet

Das ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Hundesteuer ist eine kommunale Steuer; Ermäßigungen und Befreiungen (etwa für Assistenzhunde, Hunde aus dem Tierheim oder bei Sozialleistungsbezug) regelt jede Stadt selbst und sie stehen hier nicht vollständig.

Erhoben sind die 100 größten Städte — wer in einer kleineren Gemeinde wohnt, findet den Satz in deren Satzung; einzelne Gemeinden erheben gar keine Hundesteuer. Jede Zahl hier stammt aus der amtlichen Quelle der jeweiligen Stadt und trägt ihr Prüfdatum.