Pfotenwerte

Hundesteuer in Dresden

108 € im Jahr für den ersten Hund — belegt an der amtlichen Quelle, eingeordnet gegen die 100 größten Städte.

Hundesteuer

108 € im Jahr für den ersten Hund in Dresden

Das ist 12unter dem Median der 100 größten deutschen Städte (120 €) — Rang 26 von 100, wobei Rang 1 der günstigste ist. Die Spanne reicht von 65 € (Ingolstadt) bis 186 € (Mainz).

Erster Hund108 €
Der zweite Hund144 €
Zwei Hunde im Jahr252 €

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Woher das kommt

QuelleLandeshauptstadt Dresden / Steuer- und Stadtkassenamt
Zuletzt geprüft29.08.2026

Die Dienstleistungsseite der Landeshauptstadt Dresden nennt 108 Euro jährlich für den ersten Hund und zusätzlich je 144 Euro für jeden weiteren Hund.

Die Hundesteuer beträgt für den ersten im Haushalt gehaltenen Hund 108,00 Euro pro Kalenderjahr, für jeden zweiten und weiteren Hund zusätzlich jeweils 144,00 Euro.Landeshauptstadt Dresden / Steuer- und Stadtkassenamt

Die Seite nennt keinen gesonderten Satz für gefährliche Hunde.

Quelle: Landeshauptstadt Dresden / Steuer- und Stadtkassenamt. Steuersätze ändern sich mit Ratsbeschlüssen — im Zweifel gilt die Satzung der Stadt, nicht diese Seite.

Was in Sachsen sonst noch gilt

Die Hundesteuer regelt die Stadt, die Haftpflicht das Land: In Sachsen ist die Haftpflicht nur für Listenhunde Pflicht.

Hundehaftpflicht in Sachsen: Pflicht oder nicht? — mit Gesetzes-Beleg, so wie hier die Satzung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Hundesteuer in Dresden?

Dresden verlangt 108 € im Jahr für den ersten Hund. Die Dienstleistungsseite der Landeshauptstadt Dresden nennt 108 Euro jährlich für den ersten Hund und zusätzlich je 144 Euro für jeden weiteren Hund.

Was kosten zwei Hunde in Dresden?

252 € im Jahr: Der erste Hund bleibt bei 108 €, der zweite kostet 144 €.

Ist die Hundesteuer in Dresden hoch?

Im Vergleich der 100 größten deutschen Städte steht Dresden mit 108 € auf Rang 26 von 100 (Rang 1 ist am günstigsten). Der Median liegt bei 120 €, die Spanne reicht von 65 € in Ingolstadt bis 186 € in Mainz.

Kann sich der Satz ändern?

Ja. Die Hundesteuer ist eine kommunale Steuer, der Stadtrat kann sie mit einer neuen Satzung ändern. Die Zahl hier stammt aus der amtlichen Quelle der Stadt und wurde zuletzt am 29.08.2026 geprüft. Im Zweifel gilt die Satzung der Stadt, nicht diese Seite.

Die Hundesteuer in den anderen Städten

Umzug ändert den Satz

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

Wo diese Auskunft endet

Das ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Hundesteuer ist eine kommunale Steuer; Ermäßigungen und Befreiungen (etwa für Assistenzhunde, Hunde aus dem Tierheim oder bei Sozialleistungsbezug) regelt jede Stadt selbst und sie stehen hier nicht vollständig.

Erhoben sind die 100 größten Städte — wer in einer kleineren Gemeinde wohnt, findet den Satz in deren Satzung; einzelne Gemeinden erheben gar keine Hundesteuer. Jede Zahl hier stammt aus der amtlichen Quelle der jeweiligen Stadt und trägt ihr Prüfdatum.