Hundesteuer in Erfurt
120 € im Jahr für den ersten Hund — belegt an der amtlichen Quelle, eingeordnet gegen die 100 größten Städte.
120 € im Jahr für den ersten Hund in Erfurt
Das ist genau der Median der 100 größten deutschen Städte — Rang 41 von 100, wobei Rang 1 der günstigste ist. Die Spanne reicht von 65 € (Ingolstadt) bis 186 € (Mainz).
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Woher das kommt
§ 4 der neuen Hundesteuersatzung (HStSEF) vom 26.03.2026, in Kraft seit 01.07.2026: Ersthund 120 €, jeder weitere Hund 144 €; kein Sondersatz für gefährliche Hunde mehr.
für den Ersthund 120,00 EUR für jeden weiteren Hund 144,00 EURLandeshauptstadt Erfurt (Stadtrecht 2.117, PDF)
Bis 30.06.2026 galten laut erfurt.de 108/132/156 € und 564 € für gefährliche Hunde; die neue Satzung kennt keinen Gefahrhund-Satz mehr.
Quelle: Landeshauptstadt Erfurt (Stadtrecht 2.117, PDF). Steuersätze ändern sich mit Ratsbeschlüssen — im Zweifel gilt die Satzung der Stadt, nicht diese Seite.
Was in Thüringen sonst noch gilt
Die Hundesteuer regelt die Stadt, die Haftpflicht das Land: In Thüringen ist die Hundehaftpflicht für jeden Hund Pflicht.
Hundehaftpflicht in Thüringen: Pflicht oder nicht? — mit Gesetzes-Beleg, so wie hier die Satzung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Erfurt?
Erfurt verlangt 120 € im Jahr für den ersten Hund. § 4 der neuen Hundesteuersatzung (HStSEF) vom 26.03.2026, in Kraft seit 01.07.2026: Ersthund 120 €, jeder weitere Hund 144 €; kein Sondersatz für gefährliche Hunde mehr.
Was kosten zwei Hunde in Erfurt?
264 € im Jahr: Der erste Hund bleibt bei 120 €, der zweite kostet 144 €.
Ist die Hundesteuer in Erfurt hoch?
Im Vergleich der 100 größten deutschen Städte steht Erfurt mit 120 € auf Rang 41 von 100 (Rang 1 ist am günstigsten). Der Median liegt bei 120 €, die Spanne reicht von 65 € in Ingolstadt bis 186 € in Mainz.
Kann sich der Satz ändern?
Ja. Die Hundesteuer ist eine kommunale Steuer, der Stadtrat kann sie mit einer neuen Satzung ändern. Die Zahl hier stammt aus der amtlichen Quelle der Stadt und wurde zuletzt am 29.08.2026 geprüft. Im Zweifel gilt die Satzung der Stadt, nicht diese Seite.
Die Hundesteuer in den anderen Städten
Umzug ändert den SatzBaden-Württemberg
- Esslingen am Neckar — 132 €
- Freiburg im Breisgau — 120 €
- Heidelberg — 144 €
- Heilbronn — 110 €
- Karlsruhe — 144 €
- Konstanz — 120 €
- Ludwigsburg — 156 €
- Mannheim — 144 €
- Pforzheim — 120 €
- Reutlingen — 156 €
- Stuttgart — 144 €
- Tübingen — 144 €
- Ulm — 108 €
- Villingen-Schwenningen — 120 €
Bayern
- Augsburg — 84 €
- Erlangen — 132 €
- Fürth — 132 €
- Ingolstadt — 65 €
- München — 100 €
- Nürnberg — 132 €
- Regensburg — 80 €
- Würzburg — 100 €
Berlin
- Berlin — 120 €
Bremen
- Bremen — 150 €
- Bremerhaven — 90 €
Hamburg
- Hamburg — 90 €
Hessen
- Darmstadt — 120 €
- Frankfurt am Main — 102 €
- Gießen — 84 €
- Hanau — 80 €
- Kassel — 90 €
- Offenbach am Main — 90 €
- Wiesbaden — 180 €
Niedersachsen
- Braunschweig — 120 €
- Göttingen — 132 €
- Hannover — 150 €
- Hildesheim — 150 €
- Oldenburg — 108 €
- Osnabrück — 120 €
- Salzgitter — 100 €
- Wolfsburg — 108 €
Nordrhein-Westfalen
- Aachen — 120 €
- Bergisch Gladbach — 120 €
- Bielefeld — 144 €
- Bochum — 168 €
- Bonn — 162 €
- Bottrop — 120 €
- Dortmund — 156 €
- Duisburg — 132 €
- Düren — 84 €
- Düsseldorf — 96 €
- Essen — 156 €
- Gelsenkirchen — 129 €
- Gütersloh — 120 €
- Hagen — 180 €
- Hamm — 90 €
- Herne — 152 €
- Iserlohn — 90 €
- Köln — 174 €
- Krefeld — 112 €
- Leverkusen — 96 €
- Lünen — 156 €
- Moers — 120 €
- Mönchengladbach — 138 €
- Mülheim an der Ruhr — 160 €
- Münster — 120 €
- Neuss — 96 €
- Oberhausen — 168 €
- Paderborn — 72 €
- Ratingen — 115 €
- Recklinghausen — 108 €
- Remscheid — 156 €
- Siegen — 108 €
- Solingen — 151,20 €
- Witten — 138 €
- Wuppertal — 160 €
Rheinland-Pfalz
- Kaiserslautern — 120 €
- Koblenz — 108 €
- Ludwigshafen am Rhein — 145 €
- Mainz — 186 €
- Trier — 120 €
- Worms — 144 €
Saarland
- Saarbrücken — 120 €
Sachsen-Anhalt
- Halle (Saale) — 120 €
- Magdeburg — 114 €
Schleswig-Holstein
- Flensburg — 132 €
- Kiel — 150 €
- Lübeck — 156 €
- Norderstedt — 105 €
Wo diese Auskunft endet
Das ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Hundesteuer ist eine kommunale Steuer; Ermäßigungen und Befreiungen (etwa für Assistenzhunde, Hunde aus dem Tierheim oder bei Sozialleistungsbezug) regelt jede Stadt selbst und sie stehen hier nicht vollständig.
Erhoben sind die 100 größten Städte — wer in einer kleineren Gemeinde wohnt, findet den Satz in deren Satzung; einzelne Gemeinden erheben gar keine Hundesteuer. Jede Zahl hier stammt aus der amtlichen Quelle der jeweiligen Stadt und trägt ihr Prüfdatum.