Pfotenwerte

Hundesteuer in Stuttgart

144 € im Jahr für den ersten Hund — belegt an der amtlichen Quelle, eingeordnet gegen die 100 größten Städte.

Hundesteuer

144 € im Jahr für den ersten Hund in Stuttgart

Das ist 24über dem Median der 100 größten deutschen Städte (120 €) — Rang 70 von 100, wobei Rang 1 der günstigste ist. Die Spanne reicht von 65 € (Ingolstadt) bis 186 € (Mainz).

Erster Hund144 €
Der zweite Hund288 €
Zwei Hunde im Jahr432 €
Gefährlicher Hund / Listenhund816 €

Der Kostenrechner nimmt deinen Steuersatz entgegen und rechnet gleich Futter, Tierarzt und Versicherung mit.

Woher das kommt

QuelleLandeshauptstadt Stuttgart, Stadtkämmerei
Zuletzt geprüft30.08.2026

Gestaffelt: 144 € für den ersten, 288 € für jeden weiteren Hund; Kampfhunde/gefährliche Hunde 816 € im Kalenderjahr (Stand 27.01.2026).

für den ersten Hund 144 Euro, für jeden weiteren Hund 288 EuroLandeshauptstadt Stuttgart, Stadtkämmerei

Zwingersteuer 288 € bis 5 Hunde.

Quelle: Landeshauptstadt Stuttgart, Stadtkämmerei. Steuersätze ändern sich mit Ratsbeschlüssen — im Zweifel gilt die Satzung der Stadt, nicht diese Seite.

Was in Baden-Württemberg sonst noch gilt

Die Hundesteuer regelt die Stadt, die Haftpflicht das Land: In Baden-Württemberg ist die Haftpflicht nur für Listenhunde Pflicht.

Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg: Pflicht oder nicht? — mit Gesetzes-Beleg, so wie hier die Satzung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Hundesteuer in Stuttgart?

Stuttgart verlangt 144 € im Jahr für den ersten Hund. Gestaffelt: 144 € für den ersten, 288 € für jeden weiteren Hund; Kampfhunde/gefährliche Hunde 816 € im Kalenderjahr (Stand 27.01.2026).

Was kosten zwei Hunde in Stuttgart?

432 € im Jahr: Der erste Hund bleibt bei 144 €, der zweite kostet 288 €.

Ist die Hundesteuer in Stuttgart hoch?

Im Vergleich der 100 größten deutschen Städte steht Stuttgart mit 144 € auf Rang 70 von 100 (Rang 1 ist am günstigsten). Der Median liegt bei 120 €, die Spanne reicht von 65 € in Ingolstadt bis 186 € in Mainz.

Kann sich der Satz ändern?

Ja. Die Hundesteuer ist eine kommunale Steuer, der Stadtrat kann sie mit einer neuen Satzung ändern. Die Zahl hier stammt aus der amtlichen Quelle der Stadt und wurde zuletzt am 30.08.2026 geprüft. Im Zweifel gilt die Satzung der Stadt, nicht diese Seite.

Die Hundesteuer in den anderen Städten

Umzug ändert den Satz

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

Wo diese Auskunft endet

Das ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Hundesteuer ist eine kommunale Steuer; Ermäßigungen und Befreiungen (etwa für Assistenzhunde, Hunde aus dem Tierheim oder bei Sozialleistungsbezug) regelt jede Stadt selbst und sie stehen hier nicht vollständig.

Erhoben sind die 100 größten Städte — wer in einer kleineren Gemeinde wohnt, findet den Satz in deren Satzung; einzelne Gemeinden erheben gar keine Hundesteuer. Jede Zahl hier stammt aus der amtlichen Quelle der jeweiligen Stadt und trägt ihr Prüfdatum.